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Forderungspapier der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände
In Deutschland kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen – Tendenz anhaltend hoch.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ermöglicht es Verbraucher:innen, einen gesetzlich festgelegten monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen zu schützen. Für Personen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebensumständen kann zudem ein erhöhter Freibetrag beantragt bzw. durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden.
Viele Betroffene sind auf das Pfändungsschutzkonto angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern. Bei einer Pfändung des Girokontos „friert“ die Bank das Guthaben auf dem Konto zunächst ein. Die Kontoinhabenden müssen tätig werden und das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, sonst wird keine Miete bezahlt, kein Abschlag für die Energieversorgung eingezogen und es steht auch kein Geld für den Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten zur Verfügung. Das Geld würde nach Ablauf eines Monats an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden. Um den Pfändungsschutz herzustellen, benötigen Verbraucher: innen die Unterstützung ihres Kreditinstitutes, von Schuldnerberatungsstellen und unter Umständen auch von Gerichten oder Vollstreckungsbehörden.
Trotz dieser existentiellen Bedeutung des Pfändungsschutzes für die Kontoinhabenden und der klaren gesetzlichen Regelung mehren sich in der Praxis die Probleme bei der Einrichtung und Umsetzung dieses gesetzlichen Schutzinstruments. „Wie komme ich an mein Geld?“ ist eine Frage, die Beraterinnen und Berater fast täglich von Ratsuchenden hören. Berichte von verspäteter Bereitstellung des P-Kontos, verweigerter Umwandlung oder zusätzlicher Bedingungen wie ein Zwang zur Rückzahlung bei Konten im Minus nehmen zu. Müssen Gelder über das Vollstreckungsgericht oder öffentliche Gläubiger freigegeben werden, wird es für viele richtig kompliziert. Hier fehlen oft Informationen über die notwendigen Schritte. Gerade Menschen in akuten finanziellen Notlagen sind auf schnelle Hilfe und die unbürokratische Einrichtung des Pfändungsschutzes angewiesen.
Die AG SBV fordert daher:
Staatlichen Schutz des P-Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten
Der Gesetzgeber ist gefordert, die Rechte von Schuldner:innen zu stärken, Verstöße konsequent zu sanktionieren und klare Standards für die Banken zu schaffen, um die Funk on des P-Kontos als soziales Sicherungsinstrument wirksam zu gewährleisten. Für die Einrichtung eines P-Kontos müssen die zuständigen Stellen bei den Banken barrierearm erreichbar sein und Mitarbeitende der Banken geschult werden, die aktuelle Rechtslage anzuwenden. Die Rechtslage ist an entscheidenden Punkten unpräzise, bringt Verbraucher:innen sowie Schuldnerberatungsstellen in erhebliche Schwierigkeiten und verzögert den Prozess zum Nachteil der Existenzsicherung der Schuldner:innen. Das betrift zum Beispiel den Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen, etwa Wohngeld oder Unterhaltsvorschussleistungen.
Zuständigkeitsstreitigkeiten können dazu führen, dass Verbraucher:innen immer wieder weggeschickt- und weiter verwiesen werden. Die Klärung der Rechtsfragen kann o mehrere Wochen oder gar Monate dauern. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, klarere Regelungen zu schaffen, damit der Kontopfändungsschutz nicht durch die Mühlen der Instanzen untergraben wird und das Existenzminimum kurzfristig gewährleistet ist! Aus Sicht der Schuldnerberatungen wäre es z.B. wünschenswert, dass Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Pflegegelder bescheinigungsfähig sind. Darüber hinaus muss es klare Beschwerdemöglichkeiten geben, die zeitnah reagieren und barrierefrei erreichbar sind.
Zugang zum Basiskonto sichern – Hürden abbauen
Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des sogenannten Basiskontos die Möglichkeit der Kontoeröffnung für jede:n Verbraucher: in geschaffen, der /die noch über kein Konto verfügt. Doch ähnlich wie beim Pfändungsschutzkonto gibt es auch hier häufig Probleme bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Der Pflicht zur Bereitstellung von Basiskonten kommen Banken o nur widerwillig oder erst unter erheblichen Druck und auf Nachfrage nach. Ein Girokonto ist elementarer Teil der Existenzsicherung. Die gesetzlichen Vorgaben müssen konsequent umgesetzt werden. Dazu müssen Zahlungsinstitute das Basiskonto verpflichtend ak v anbieten. Es braucht wirksamere Sanktionen bei Verstößen und transparente Verfahren, damit das Basiskonto unkompliziert zugänglich und selbstverständlich eingerichtet wird.
Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen und Finanzierung sichern
Um den realen Beratungsbedarf zu decken ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Angebote und das Schaffen zusätzlicher gemeinnütziger Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unerlässlich. Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen ermöglichen und die Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungs- und Sachkosten sowie regelmäßige Fortbildungen und Angebote der Supervision umfassen. Schon jetzt arbeiten die bestehenden Beratungsstellen an ihren Kapazitätsgrenzen.
Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung
Wenn Menschen in (finanzielle) Not geraten, brauchen sie – unabhängig von ihrer Einkommenssituation – Unterstützung. Die AG SBV fordert deswegen einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung ermöglicht nicht nur jeder Person in finanzieller Not einen garantierten Zugang zu Hilfe, sondern sichert auch den hierfür notwendigen Ausbau eines flächendeckenden Beratungsangebotes.
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